Die Darstellung von Behandlungserfolgen im Internet kann unzulässige Werbung sein
Ein Arzt verwies im Rahmen seiner privaten Homepage (unabhängig von der Praxishomepage!) auf seine Behandlungserfolge bezüglich des sogenannteh Kiss-Syndroms. Ein „Verein gegen den unlauteren Wettbewerb“ sah darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und mahnte den Mediziner ab. Zudem...
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Juradent-ID: 2843