Abbildungen in Berufskleidung nicht zwingend zulässig
In der Vergangenheit gab es zahlreiche Verfahren wegen der bildlichen Werbung von Zahnärzten in Berufskleidung. Grundlage ist der § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Heilmittelwerbegesetzes, wonach die bildliche Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von An...
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