GOZ: 229

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
180 1,0 10.12 €
2,3 23.28 €
3,5 35.42 €

Thema: Entfernung fest zementierter Langzeitprovisorien

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Mustertext - Nicht für die Entfernung von Provisorien berechenbar

Ihr Kostenerstatter lehnt die Erstattung der Gebührenziffer 227 mit dem Argument ab, dass das Entfernen einer provisorischen Krone integraler Bestandteil des Gesamtkomplexes "Provisorium" sei, dies gehe aus den Leistungstexten hervor.

Das ist prinzipiell richtig, da insbesonde...

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