GOZ: 229

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
180 1,0 10.12 €
2,3 23.28 €
3,5 35.42 €

Thema: Entfernung fest zementierter Langzeitprovisorien

3 Artikel

Allgemeine Informationen

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Nicht für die Entfernung von Provisorien berechenbar

Kostenerstatter wollen die GOZ-Nr. 229 oftmals nur für die Entfernung der definitiv eingegliederten Einlagefüllungen, Kronen oder Brücken als berechenbar anerkennen.
Sie argumentieren hierbei, dass das Entfernen einer provisorischen Krone integraler Bestandteil des Gesamtkomplexes "Pro...

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