„Zahnwelt“ vs. „www.zahnwelt-dortmund.de“
Zum Schutzumfang einer Marke mit beschreibendem Anklang
Mit Urteil vom 23.02.2012 (Az. 6 U 256/10) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Domain zahnwelt-dortmund.de gegen die Rechte an der Marke “Zahnwelt” verstößt. Die Markenrechtsverletzung wird hier in der Verbindung mit dem Ort...
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