Mustertext - Molarenverblendung
Von Ihrem Kostenerstatter werden die Verblendungen der hinteren Backenzähne (Molaren) nicht bezuschusst, da diese medizinisch nicht erforderlich und daher nicht versichert seien.
Aus fachlicher Sicht kann dem entgegengehalten werden, dass bakterielle Beläge an Keramik wesentli...
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