Medizinisch nicht erforderlich - nur kosmetisch/ästhetische Funktion?
Ein Privatpatient kann verlangen, dass eine Verblendung der Kronen erfolgt und dass an sich funktionstüchtige Kronen in Form und Farbe nicht unangepasst und entstellend ausfallen. Die zur Vermeidung optischer Nachteile von invasiven Behandlungen sind daher als medizinisch notwendi...
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