GOÄ: Ä4

Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) – im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken –

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
220 1,0 12.82 €
2,3 29.49 €
3,5 44.87 €

Thema: Berechnungsfähigkeit der GOÄ 4

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Mustertext - GOÄ 4 nur bei „besonderen Umständen“ oder „behindertem Kind“?

Ausweislich der Erläuterung Ihres Kostenerstatters resultiert die Nichterstattung der GOÄ-Nr. 4 auf der Behauptung, dass diese Gebührenziffer nur dann abrechenbar ist, wenn eine „unübliche Situation“ (z.B. behinderte Kinder, bewusstseinsgestörte Patienten oder Unfallpatienten) vorliegt.

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