Berechnung nur bei besonderen Erschwernissen zulässig?
Die nicht vorhandene Konkretisierung im Leistungstext der GOÄ-Nr. 4 führt immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Versicherungen und Beihilfestellen bezüglich der Frage, wann sie zutreffend angesetzt werden kann.
Gebührenrechtlich ist die Ziffer 4 eine gemäß § 6 Abs. 2 den Zahnärzt...
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