Beihilfe: Leistungen aus der GOÄ

Thema: GOÄ 5000/5004

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Faktorerhöhung korrekt, Zuschlagberechnung ist nicht möglich

Ihre Beihilfestelle teilt Ihnen mit, dass für den zusätzlichen Aufwand einer digitalen Röntgenaufnahme dem Zahnarzt der Zuschlag nach GOÄ 5298 zur Verfügung stehe.

Insoweit gilt zu bedenken, dass zwar die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im Abschnitt O unter der Gebührennummer 2598 e...

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