Digitales Röntgen mit dem Faktor 2,5 oder Zuschlag Ä 5298?
Die Beihilfe erkennt den 2,5-fachen Faktor für digitale Röntgenaufnahmen nicht an und teilt mit, dass für digitales Röntgen der Zuschlag GOÄ 5298 zu liquidieren sei.
Die zahnärztliche Leistung bei der Erstellung eines digitalen Röntgenbildes hat sich im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren nicht verändert. Es werden lediglich anstelle des Röntgenfilms Speicherfolien oder CCD-Sensoren verwendet.
Der deutlich erhöhte Mehraufwand e...
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