GOZ 2012: 2230

Enden die Leistungen mit der Präparation eines Zahnes oder der Abdrucknahme beim Implantat so ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.

Thema: Teilleistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis benannt sind

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Stellungnahmen Kammern / KZV

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Positionspapier der Bundeszahnärztekammer