Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung. Das Wiedereingliedern derselben provisorischen Brücke, gegebenenfalls auch mehrmals, einschließlich Entfernung ist mit den Gebühren nach den Nummern 5120 bis 5140 abgegolten.
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
---|---|---|
80 | 1,0 | 4.5 € |
2,3 | 10.35 € | |
3,5 | 15.75 € |
Stand 01.09.2023