Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.
Urteil vom 23.09.2022
Urteil vom 05.05.2022
Urteil vom 13.07.2023
Der leidige Streit um BEB und BEL im Spiegel der Gerichtsentscheidungen
Stand März 2023
Rechtsgrundlagen und Preisbildung
Eine Übersicht der Zahnärztekammer Niedersachsen