GOZ: 229

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
180 1,0 10.12 €
2,3 23.28 €
3,5 35.42 €

Thema: Kronenentfernung und Trennen von Verblockungsstellen

3 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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229 GOZ – Kronenentfernung und Trennen von Verblockungsstellen

GOZ-Fibel der Bayerischen Landeszahnärztekammer

Die Position 229 GOZ ist für das Entfernen von Kronen pro Krone und/oder das Trennen von Verblockungsstellen je Trennstelle berechenbar.

In manchen Fällen sind auch mehr Trennstellen notwe...

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