Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans
GOZ-Fibel der Bayerischen Landeszahnärztekammer
Für den HKP gemäß GOZ-Nr. 003 gelten die gleichen allgemeine Bemerkungen wie für HKP gemäß GOZ-Nr. 002. Der HKP gemäß GOZ-Nr. 003 kann aber erstellt und berechnet werden, auch ohne dass der Patient diesen ausdrücklich angefordert hätte.
Häufig werden Heil- und Kostenpläne nur ...
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Juradent-ID: 982