GOZ: 905

Auswechseln eines Sekundärteils bei einem zusammengesetzten Implantat

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
320 1,0 18 €
2,3 41.4 €
3,5 63 €

Thema: Nebeneinanderberechnung der GOZ-Pos. 903 und 905

1 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Nebeneinanderberechnung der GOZ-Pos. 903 und 905

Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom 14.07.2010

Die GOZ-Pos. 903 und 905 können zum ...

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