GOZ: 904

Freilegen eines Implantats und Einfügen von Sekundärteilen bei einem zweiphasigen Implantationssystem

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
320 1,0 18 €
2,3 41.4 €
3,5 63 €

Thema: Mehrfachberechnung

2 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom 06.03.1998

Implantate, freilegen

Die Leistung nach GOZ-Pos. 904 ist in der Regel pro Implantatpfosten e...

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