Nebeneinanderberechnung von GOZ-Pos. 518/519 und 529/530/531
Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom 26.06.1998
Wird im Zusammenhang mit einer Unterfütterungsmaßnahme nach GOZ-Pos. 529/530/531 die vorhandene Prothese...
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Juradent-ID: 914