GOZ: 217

Einlagefüllung, mehr als zweiflächig

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
1200 1,0 67.49 €
2,3 155.23 €
3,5 236.22 €

Thema: Provisorium als zahntechnische Leistung

2 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom 22.01.1999

Die Herstellung von provisorischen Kronen aus Kunststoff kann als technische Leistung zusätzlich zum Zahnarzthonorar berechnet werden, da die GOZ-Pos. 227, 228, 512, 513, 514, 708 und 709 nur die Eingliederung der Provisorien umfassen.

Bei provisorischen Einlagefüllungen kann nur di...

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