Nebeneinanderberechnung der GOZ-Pos. 507 / 525 / 526
Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom 06.03.1998
Die GOZ-Pos. 507 kann bei prothetischen Leistungen dann zusätzlich zur GOZ-Pos. 526 berechnet werden, wenn ein neuer Prothesen-Sattel geplant und an die bestehende Prothese angefügt wurde.
Wird hingegen lediglich ein bestehender Sattel um weitere Zähne erweitert, kann h...
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Juradent-ID: 887