Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom 25.11.2009
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Mesostruktur und Suprakonstruktion auf Implantaten.
Mesostrukturen gehören zu den Sekundärteilen, deren Auswechseln nach GOZ-Nr. 905 zu berechnen ist. Dies bedeutet, dass beim definitiven Einbringen einer Mesostruktur vor der ...
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Juradent-ID: 872