Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom 19.11.1997
In der GOZ findet man keine Gebührennummern speziell für Verblendkronen. Es sind lediglich GOZ-Pos. für Vollkronen vorgesehen (GOZ-Pos. 220/221 und GOZ-Pos. 500/501).
Verblendkronen sind Vollkronen, werden also zu Recht unter diesen GOZ-Pos. berechnet; sie stellen jedoch eine besond...
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