PKV: Medizinische Notwendigkeit

Thema: Verblendungen an Molaren

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Verblendungen an Molaren

Die Verblendung der hinteren Molaren ist von der PKV zu erstatten. Die Argumentation, die hinteren Molaren lägen im nicht sichtbarem Bereich, greift nicht. Bei geöffnetem Mund sind die hinteren Molaren genauso zu erkennen, wie die vorderen Zähne. Insoweit kann man sagen, dass das, was für die ...

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