PKV: Medizinische Notwendigkeit

Thema: Keramikinlays

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Kostenübernahme nur für Gold-Inlays

Eine Versicherung bestätigt zwar die Übernahme medizinisch notwendiger Einlagefüllungen, aber nur solche aus Gold, da die Keramik nur ästhetischen Zwecken dienen würde. Das muss aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen wie auch nach aktueller Rechtslage nicht hingenommen werden.

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