GOZ: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.

Thema: Zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ

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Infoblatt für Patienten

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Patienteninformation der LZK BW

 

                     Patienten - Informationsblatt der LZK BW, Stand 06/2009

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