Die Abrechnung beim GKV-Patienten
Für die Abrechnung eines keramischen Stiftaufbaus bei einem Kassenpatienten hat der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden, dass es sich dabei um eine gleichartige Leistung handelt, die den Festzuschuss 1.4 (Regelversorgung: konfektionierter metallischer Stiftaufbau) auslöst. Die dentinadhäsiv...
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