307 als selbständige Leistung neben Füllungen abrechenbar'?
Die Excision von Schleimhaut darf laut Leistungslegende immer dann nach Nr. 307 berechnet werden, wenn es sich um eine "selbständige Leistung" handelt.
Das bedeutet aber nicht, dass in derselben Sitzung nicht noch andere Leistungen erbracht werden darf...
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Juradent-ID: 626