GOZ: 508

Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
230 1,0 12.94 €
2,3 29.76 €
3,5 45.29 €

Thema: GOZ-Nr. 508 neben GOZ-Nr. 504

3 Artikel

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Verbindungselement GOZ-Nr. 508 neben Teleskop GOZ-Nr. 504 berechnungsfähig

Die Pos. 508 ist häufig Anlass für gebührenrechtliche und juristische Auseinandersetzungen. Von PKV-Unternehmen wird im Rahmen der Erstattung von zahnärztlichen Liquidationen häufig argumentiert, „die Nr. 508 sei nicht neben der Nr. 504 GOZ berechnungsfähig“.

Da jedoch die GOZ...

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