GOZ: 902

Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
90 1,0 5.06 €
2,3 11.64 €
3,5 17.71 €

Thema: Begriffsbestimmung Implantatschablonen

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Bohrschablone ist gesondert berechnungsfähig

Im Rahmen Ihrer Versorgung mit Implantaten wurde eine individuelle Bohrschablone hergestellt. Ihre Versicherung begründet nun die angeblich mangelnde Berechnungsfähigkeit der GOZ 700 analog / GOÄ 2700 (Unzutreffendes bitte streichen) mit dem Hinweis, diese sei bereits mit den Ziffern 900 bzw. ...

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