Einschränkung der Berechnung GOZ-Nr. 810 auf höchstens fünfmal je Sitzung
GOZ-Bestimmung: „Die Leistung nach der Nummer 810 ist je Sitzung höchstens fünfmal berechnungsfähig.“
Die Leistung nach der GOZ-Nr. 810beinhaltet die systematische Subtraktion sowohl ohne als auch mit vorausgegangener instrumenteller Funktionsanalyse. D...
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