Die mehrfache Berechnung von Funktionsflächen nach GOZ-Nr. 809
Vorliegend hat Ihr Kostenerstatter die Berechnung der 809 GOZ (Aufbau von Funktionsflächen) nur einmal anerkannt mit dem Hinweis, das Wort „Funktionsflächen„ bezöge sich auf alle Flächen der aufgebauten Zähnen.
Die nachfolgenden fachlichen und gebührenrechtlichen Ausführungen...
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Juradent-ID: 548