Mehrfachberechnung der GOZ-Nr. 806 Registrieren von Unterkieferbewegungen
Ihr Kostenerstatter hat dem mehrmaligen Ansatz der GOZ-Nr. 806 (Messung von Unterkieferbewegungen) widersprochen und die Gebührenposition nur einmal erstattet.
Diese versicherungsinterne Interpretation der Gebührenposition und deren Leistungsinhalt ist zahnmedizinisch nicht haltbar....
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Juradent-ID: 547