Herstellung eines Provisoriums berechnungsfähig als zahntechnische Leistung
Um zahntechnische Leistungen handelt es sich immer, wenn zahntechnische Werkstücke hergestellt oder bearbeitet werden (und dazu weder die Anwesenheit des Zahnarztes noch des Patienten zwingend erforderlich ist), gleichgültig ob diese von einem Zahntechniker, einem Zahnarzt oder von Hilfskräfte...
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