GOZ-Nr. 517 neben Versorgung mit Kronen / festsitzenden Zahnersatz
Die Einwände Ihrer Versicherung gegen die Berechnung der GOZ-Nr. 517 im Rahmen einer Einzelkronen-Versorgung sind sowohl aus zahnmedizinisch-fachlicher als auch aus gebührenrechtlicher Sicht nicht nachvollziehbar.
Die GOZ Positionen für die Versorgung mit Kronen enthalt...
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Juradent-ID: 513