Berechnungsfähigkeit der Spanne nach GOZ-Nr. 507 neben herausnehmbaren Zahnersatz
Ihre Versicherung verweigert die Kostenübernahme für die GOZ-Nr. 507 im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese mit der Begründung, die „Spanne“ nach GOZ-Nr. 507 sei im Honorar für die Prothese enthalten. Diese Auffassung ist weder aus zahnmedizinisch-fachl...
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