Praxis: Aufklärung und Haftung

Thema: Honoraranspruch für fehlerhaften / unbrauchbaren Zahnersatz

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Dienstvertrag vs. Werkvertrag – die Abgrenzung

Die zahnärztliche Behandlung ‐bzw. der Behandlungsvertrag zwischen Patienten und Zahnarzt ‐ unterliegt grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht (§ 611 BGB). Hier schuldet der Behandelnde ein Bemühen, nicht jedoch einen konkreten Erfolg. Typisch ist dies für heilkundliche...

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