OLG Brandenburg: Keine Haftung für Reparatur einer Interimsprothese im Notdienst
Beschluss vom 01.10.2024
Mit Beschluss vom 01.10.2024 (Az.: 12 U 30/24) hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg alle Haftungsansprüche eines Patienten nach einer notfallmäßigen Reparatur einer bereits vorhandenen und gebrochenen Interimsprothese abgewiesen.
Der Patient hatte sich notfal...
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