LG München: Gebührenordnung gilt auch für Unternehmen – Rabatte sind in der GOÄ nicht vorgesehen
Urteil vom 19.12.2019
Einer Entscheidung des Landgerichts (LG) München I vom 19.12.2019 (Az.: 17 HK O 11322/18) zufolge müssen auch gewerbliche Anbieter im Rahmen der GOÄ abrechnen, sofern ärztliche Leistungen angeboten werden. Weiterhin ist einem Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH Werbung fü...
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