Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung
Stand 25.04.2014
Die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren.
Die Leistung ist ggf. auch neben der Eingliederung von Teilbögen berechnungsfähig.
Die Gebührennummer kann auch für die Wiedereingliederung eines gelösten Bogens oder die erneute Eingli...
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Juradent-ID: 4721