SG Dresden: Kontaktaufnahme zum Hauszahnarzt stellt keinen unzumutbaren Aufwand dar
Urteil vom 19.09.2007
Das Sozialgericht (SG) Dresden hat mit Urteil vom 19.09.2007 (Az.: S 11 KA 5061/05 Z) die Auffassung der KZV bestätigt, dass die Abrechnung von Individualprophylaxe-Leistungen durch den Kieferorthopäden dann eine unzulässige Doppelabrechnung darstellt, wenn die IP-Programme be...
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Juradent-ID: 4593