Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer: Digitale Volumentomografie
Stand Juni 2023
Geb.-Nr. 5369 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 (3000 Punkte)
Die im Einzelnen erbrachten Leistungen sind in der Rechnung anzugeben.
Geb.-Nr. 5370 GOÄ
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Juradent-ID: 4584