GOÄ: Ä5370

Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich – gegebenenfalls einschließlich des kraniozervialen Übergangs –

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
2000 1,0 116.57 €
2,3 209.83 €
3,5 291.43 €

Thema: Computertomographie und digitale Volumentomographie

12 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer: Digitale Volumentomografie

Stand Juni 2023

Geb.-Nr. 5369 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 (3000 Punkte)
Die im Einzelnen erbrachten Leistungen sind in der Rechnung anzugeben.

Geb.-Nr. 5370 GOÄ

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