Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer: Digitale Volumentomografie
Stand Juni 2023
Geb.-Nr. 5369 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 (3000 Punkte)
Die im Einzelnen erbrachten Leistungen sind in der Rechnung anzugeben.
Geb.-Nr. 5370 GOÄ
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 4583