LG Stuttgart: Für die approximale Reduktion des Zahnschmelzes ist die GOZ-Nr. 2200 analog gerechtfertigt
Urteil vom 15.03.2023
Das Amtsgericht (AG) Waiblingen stellt in seinem Urteil vom 21.07.2022 (Az.: 7C 533/20) klar, dass die approximale Schmelzreduktion nicht dem in der GOZ-Nr. 2030 beschriebenen „Separieren“ entspreche. Da sie weder in den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 noch in der GOZ 2012 als selbstst...
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