BGH: Ärztliche Aufklärungsformulare unterliegen nur eingeschränkt der AGB-Kontrolle
Urteil vom 02.09.2021
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 02.09.2021 (Az.: III ZR 63/20) entschieden, dass ärztliche Aufklärungsformulare nicht uneingeschränkt der Prüfung durch das AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) unterliegen, sondern in diesem Zusammenhang durch die Rechtsprechung...
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