Beihilfe: Analogie

Thema: Beihilfefähigkeit einer Analgosedierung

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VG Hamburg: Beihilfe für parenterale Sedierung entsprechend GOZ-Nr. 6050a

Urteil vom 12.01.2022

Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat mit Urteil vom 12.01.2022 (Az.: 21 K 2064/21) entschieden, dass eine parenterale Sedierung für die Dauer der Zahnbehandlung unter anderem dann beihilfefähig ist, wenn es sich um einen größeren chirurgischen Eingriff handelt.

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