VG Hamburg: Beihilfe für parenterale Sedierung entsprechend GOZ-Nr. 6050a
Urteil vom 12.01.2022
Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat mit Urteil vom 12.01.2022 (Az.: 21 K 2064/21) entschieden, dass eine parenterale Sedierung für die Dauer der Zahnbehandlung unter anderem dann beihilfefähig ist, wenn es sich um einen größeren chirurgischen Eingriff handelt.
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