ArbG Köln: Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises
Urteil vom 23.03.2022
Das Arbeitsgericht (ArbG) Köln hat am 23.03.2022 (Az.: 18 Ca 6830/21) im Rahmen einer Kündigungsschutzklage entschieden, dass die außerordentliche fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen ihres gefälschten Impfpasses wirksam ist, wenn die Anordnung besteht, dass nu...
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Juradent-ID: 4483