BVerwG: GOZ-Nrn. 6100 und 6140 weder originär noch analog neben GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 beihilfefähig
Urteile vom 26.02.2021 / 05.03.2021
Im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung sind für das Einsetzen eines festsitzenden Lingualretainers neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 nicht zusätzlich die GOZ-Nrn. 6100 (Eingliederung eines Klebebrackets) und 6140 (Eingliederung eines Teilbogens) analog beihilfefähig. Dies hat das
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Juradent-ID: 4428