ArbG Berlin: Elektronische Signatur im Rahmen der Befristung von Arbeitsverträgen?
Urteil vom 28.09.2021
Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin entschied mit Urteil vom 28.09.2021 (Az.: 36 Ca 15296/20), dass dem Schriftformerfordernis gem. 14 Abs. 4 TzBfG eine elektronische Signatur jedenfalls dann nicht genügt, wenn diese unter Verwendung eines Systems erstellt wurde, welches keine Ze...
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